Derzeit findet ein Treffen der EU Kommission mit hochrangigen Vertretern der US-Wirtschaft statt, in dem neue Regeln für den Warenverkehr mit der EU ausgehandelt werden sollen. Unter anderem soll es darum gehen, amerikanischen Firmen, denen der Zugang zum europäischen Markt wegen mangelnder Standards ihrer Produkte bisher verweigert wurde, den Markt zu öffnen. Was für die amerikanischen Bürger gut genug ist, muss auch für die europäischen Bürger gut genug sein, lautet die Devise.
Kritiker dieses Treffens bemängeln nicht nur die Geheimhaltung des Verhandlungsgegenstandes, sondern auch die Tatsache, dass die Streitfragen die Einhaltung dieses Abkommens betreffend, späterhin einem Schiedsgericht unterworfen werden sollen, das von den führenden Anwaltskanzleien der Vereinigten Staaten besetzt werden wird, die sich zudem noch in den Funktionen Verteidigung, Anklage und Richteramt abwechseln sollen. (Rotationsprinzip).
Diese Schiedsgerichte werden über die Rechtmäßigkeit eines eventuell verweigerten Zuganges zum europäischen Markt entscheiden, wie es derzeit für bestimmte Lebensmittel gilt, und damit auch über einen eventuellen Anspruch auf „Strafzahlungen“, sollte diese Verweigerung durch einen souveränen (?) Staat nach deren Ansicht unrechtmäßig geltend gemacht worden sein.
Alles das passiert ohne wirksame demokratische Kontrolle im Geheimen, und nur dem „Zufall“ ist es zu verdanken, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis erhielt.
Einmal mehr muss man erkennen, dass die „wahren Mächtigen“ ihre Aktivitäten längst jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen haben und die „souveränen Staaten“ nur mehr als Mittel zum Zweck benützen.